*20.7.1942, Saarbrücken
Er war zum Zeitpunkt der Deportation nur wenige Monate alt. Es ist keine Häftlingsnummer registriert. Es ist zu vermuten, dass er schon auf dem Transport verstorben ist.

Bei ihrer Inhaftierung war Augustine Egner im neunten Monat schwanger. Dennoch verweigerte die Kriminalpolizei eine Haftverschonung. Das Krankenhaus Bürgerhospital Saarbrücken war unter Bedingungen mit der Entbindung dort einverstanden. Die Überstellung sollte jedoch erst unmittelbar vor der Geburt stattfinden und Augustine sollte danach mit ihrem Kind sobald als möglich wieder ins Gefängnis zurückgebracht werden.


Quelle: Copy of Doc. No. 11380963#1 (1.2.2.1/0375-0545/0494/0063) in conformity with the ITS Archives Saarland Strafgefängnis u. Untersuchungshaftanstalt Saarbrücken


Quelle: Copy of Doc. No. 11380963#2 (1.2.2.1/0375-0545/0494/0063) in conformity with the ITS Archives Saarland Strafgefängnis u. Untersuchungshaftanstalt Saarbrücken

Die bevorstehende Geburt und die Überstellung ins Krankenhaus wurde dem Amtsgericht schriftlich angezeigt.


Quelle: Copy of Doc. No. 11380977#1 (1.2.2.1/0375-0545/0494/0077) in conformity with the ITS Archives Saarland Strafgefängnis u. Untersuchungshaftanstalt Saarbrücken

Auch aus dem folgenden Dokument geht der 20.7.1942 als Tag der Verlegung Augustines ins Krankenhaus hervor. Dieser Tag kann aufgrund der vorherigen Bestimmungen als Tag der Geburt von Anton angenommen werden.


Quelle: Copy of Doc. No. 11380979#1 (1.2.2.1/0375-0545/0494/0079) in conformity with the ITS Archives Saarland Strafgefängnis u. Untersuchungshaftanstalt Saarbrücken

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